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INGENIEURBÜRO  JANKOWSKI
MICHAEL JANKOWSKI - BAUINGENIEUR
BAUSACHVERSTÄNDIGER


Baubegleitung

Baubegleitung durch einen Bausachverständigen


Warum ist es ratsam, einen Bausachverständigen zu beauftragen?

Während der Bauphase prüft und beurteilt der Sachverständige einzelne Gewerke bzw. Handwerksleistungen. Er setzt die Bauherren bei Auffälligkeiten in Kenntnis. 
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Folgeschäden vermieden werden. 


Wann sollte ein Bausachverständiger eingeschaltet werden?

Es ist ratsam, bereits vor Beginn der Baumaßnahme einen Bausachverständigen zu beauftragen, der im Vorfeld die Bauplanung und Baubeschreibung prüfen kann. Zu diesem Zeitpunkt können mögliche Defizite erkannt werden, und ggf. kann der Vertrag vor Auftragserteilung noch einmal nachgebessert werden. 
So kann rechtzeitig vermieden werden, dass die fertig erbrachte Leistung hinterher nicht der Vorstellung der Bauherren entspricht. 

Treten Schäden während oder nach der Bauphase auf, kann ein Bausachverständiger die Bauschäden/Baumängel prüfen, beurteilen und dokumentieren. 


Was macht ein Bausachverständiger genau?

Ein Bausachverständiger kontrolliert die einzelnen Gewerke und hält Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik oder Mängel schriftlich fest. Er kann beurteilen, ob die verwendeten Baustoffe zugelassen sind bzw. den jeweiligen Anforderungen entsprechen. Abweichungen werden den Bauherren gegenüber schriftlich angezeigt. Der Bauherr erhält somit ein gewichtiges Instrument dem Bauunternehmer gegenüber.

Die Bauabnahme bzw. Hausübergabe ist von zentraler Bedeutung:
Es ist äußerst wichtig, zu diesem Zeitpunkt alle vorliegenden Mängel detailliert zu listen! 
Nach der Abnahme geht die Beweislast auf der den Bauherren über. Das bedeutet: Bei späteren auftretenden Mängeln muss der Bauherr beweisen, dass diese Mängel schon vor der Abnahme vorhanden waren. Daher ist es essentiell, bei der Abnahme den aktuellen Stand genau zu protokollieren. 

Nach der Abnahme beginnt in der Regel eine fünfjährige Gewährleistung. In dieser Zeit auftretende Mängel müssen vom Bauunternehmer für den Bauherren kostenlos beseitigt werden. Daher ist es ratsam, vor Ablauf der Fünfjahresfrist eine Begehung mit dem Sachverständigen durchzuführen, um diese Mängel zu protokollieren, diese gegenüber dem Bauunternehmer zu rügen und die Beseitigung der Mängel einzufordern.

Treten Konflikte zwischen den am Bau beteiligten Parteien auf, kann ein Bausachverständiger vermitteln und dafür sorgen, dass eine Lösung im Sinne der Bauherren gefunden wird.
 




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